Art der Bescheinigung | EN 10204 (DIN 50 049) |
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WerksbescheinigungHier bestätigt der Hersteller, dass die gelieferten Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung entsprechen. Die Prüfergebnisse, die zu dieser Einschätzung geführt haben, werden in dieser Prüfbescheinigung nicht mitgeteilt. Die Prüfung ist nichtspezifisch, d.h. es wurde die Charge geprüft und die Lieferung selbst muss nicht geprüft sein. |
2.1 | |
WerkszeugnisDiese Prüfbescheinigung ist identisch mit 2.1 jedoch werden hier die Prüfergebnisse der nichtspezifischen Prüfung mitgeteilt. |
2.2 | |
AbnahmeprüfzeugnisDie Ausstellung eines Abnahmeprüfzeugnisses 3.1 bestätigt die in der Bestellung festgelegten Anforderungen mit Angabe der Prüfergebnisse. Die Bescheinigung wird von einem von der Fertigung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers bestätigt. Diese Regelung entspricht weitestgehend dem früheren 3.1B-Zeugnis. |
3.1 | |
AbnahmeprüfzeugnisAuch hier erfolgt die Prüfung spezifisch am Produkt bzw. mit den unter 3.1 gemachten Erweiterungen. Der Unterschied zu einem Abnahmeprüfzeugnis 3.1 besteht darin, dass hier zusätzlich ein Abnahmebeauftragter des Bestellers die Erfüllung der Anforderungen bestätigen muss. |
3.2 |
Übersetzung der Bescheinigungen nach EN 10204 (DIN 50 049) | |||
Attestierung | französisch | italienisch | englisch |
Werksbescheinigung | Attestation de conformité à la commande | Attestato di conformità all'ordinazione | Certificate of compliance with the order |
Werkszeugnis | Relevé de contrôle | Attestato di controllo | Test report |
Abnahmeprüfzeugnis | Certificat de réception | Certificato di collaudo | Inspection certificate |